Mittwoch, 28. Oktober 2020

Verstärkte Praxisbegehungen gehen jetzt erst richtig los…

Prophylaxe gegen Sanktionen nach behördlichen Mängelfeststellungen in Zahnarztpraxen.

Dr. Bodo Seydler – Zahnarzt in Bad Schönborn

 



 

 

Die zuständigen Behörden haben in den vergangenen Jahren ihre Kapazitäten zur Überwachung und Begehung von Praxen und Krankenhäusern weiter auf- und ausgebaut. Basis hierfür sind zahlreiche Gesetze, Verordnungen, behördliche Empfehlungen, Normen und sogenannte Technische Regeln. Sie definieren unter anderem Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten, Praxisabfällen und auch an den Umgang mit dem Infektionsschutz. Auch die kommende Verschärfung des Medizinproduktegesetzes lässt Praxisinhaber mehr und mehr vor Praxisbegehungen fürchten. 

 

BERATUNGSTIPPS

Qualitätsmanagement-Systeme für Zahnärzte.

Qualitätsmanagement-Beratung für Zahnärzte.

Dental Regulatorik – Beratung für Zahnärzte.

 

Darüber hinaus sind weitere Regelungen zu beachten, zum Beispiel im Umgang mit Röntgenstrahlung, Laser, Gefahrstoffe, etc. Zudem müssen Sie als Praxisinhaber und Arbeitgeber umfangreiche Pflichten in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter erfüllen. 

 

Ist der Betriebsablauf erst einmal gestört oder gar stillgelegt, laufen Ihre Kosten für Personal, Miete, usw. trotzdem weiter. Zur Absicherung des Betriebes schließen daher viele Praxisinhaber eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung ab. Diese soll helfen, wenn der Betrieb nicht mehr stattfinden kann. Bei nachweisbaren Hygienemängeln haften Sie als Praxisinhaber, und im Worst Case zahlt auch die Betriebsschließungsversicherung nicht. Von dem Verlust der Reputation ganz abgesehen! Oder wollen Sie dafür verantwortlich sein, dass sich ein Patient in Ihrer Praxis mit H.I.V., Corona, usw. infiziert hat…?

 

 

Welche Behörden führen Praxisbegehungen durch und worin unterscheiden sie sich?

 

Gesundheitsämter kommen überwiegend bei einem konkreten Anlass. Nicht selten werden Praxen hier von ehemaligen Mitarbeitern „angeschwärzt“. Die Gesundheitsämter richten sich überwiegend nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Regierungspräsidien richten sich dagegen nach den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) bzw. der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die Begehungen werden im Vorfeld angekündigt. Die Datenschutzbehörde bzw. deren Landesbeauftragte überprüfen die Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

 

 

Sie wollen gewappnet sein für eine Praxisbegehung oder – noch schlimmer – es steht Ihnen steht bereits eine akute Praxisbegehung bevor? 

 

Diese Unterlagen sollten Sie griffbereit haben:

 

  • Nachweis der Mitarbeiterunterweisungen,
  • individueller Hygieneplan,
  • Stellenbeschreibung der Mitarbeiter,
  • Praxisorganigramm,
  • Benennung der Freigabeberechtigten,
  • Gebrauchsanweisungen zu den Medizinprodukten,
  • Herstellerangaben für die in der Praxis eingesetzten Geräte,
  • Validierungsunterlagen für alle Arbeitsschritte der Aufbereitung,
  • vollständige Unterlagen zur Bio- und Gefahrenstoffverordnung,
  • Sicherheitsdatenblätter,
  • Nachweise für die arbeitsmedizinische Vorsorge,
  • Nachweis über die DSGVO-Maßnahmen. 

 

 

 

PRAXISTIPPS

 

  • Analysieren Sie Ihre Ausgangssituation: Prüfen Sie Ihr Qualitätsmanagement und Ihre Mitarbeiterunterweisungen dahingehend, welche Anforderungen bislang noch nicht erfüllt sind, um für eine zeitnahe Umsetzung der Anforderungen gewappnet zu sein.
  • Prüfen Sie, ob die Mitarbeiterunterweisungen alle auf aktuellem Stand sind.
  • Überlegen Sie, ob Sie diese nicht besser auslagern an einen externen Anbieter. Das spart Ihnen Zeit und Geld, denn Sie können sich aufs Wesentliche konzentrieren, und die Dokumentation wird Ihnen auch abgenommen. Die Digitalisierung hat in der Corona-Krise auch im Gesundheitssektor an Fahrt aufgenommen – fragen Sie uns nach unserer digitalen Unterweisungsplattform FCH DentFlix.
  • Vermeiden Sie Hektik bei einer Praxisbegehung durch eine gute Organisation. Es empfiehlt sich ein Qualitätsmanagement-System eines Anbieters mit Praxiserfahrung und eine Schulung eines erfahrenen Beraters oder Beraterin. 

 

 

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(Quellen: https://www.dzw.de/praxisbegehung-was-sich-der-begeher-der-praxis-genau-ansieht)

(https://zkn.de/praxis-team/datenschutz0/checkliste.html)

 

(Quelle: https://www.wochenblatt.de/gesundheit/regensburg/artikel/288159/nur-noch-ein-jahr-bis-zur-verschaerfung-des-europaeischen-rechts-fuer-medizinprodukte)  


Beitragsnummer: 12969

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