Montag, 30. Januar 2023

Immobiliengeschäft in der 7. MaRisk-Novelle

Die Anpassung der MaRisk als zentraler Leitfaden der Risikosteuerung umfasst mehrere Kernelemente; ein zentraler Aspekt ist der Umgang mit Immobilieninvestitionen

Thomas Gerlach, Stellv. Abteilungsleiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

I. Konsultation der 7. MaRisk-Novelle 

Am 26.09.2022 wurde durch die BaFin der Text zur siebten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht und damit die Konsultation eingeleitet[1]. Die wesentlichen Punkte der Novelle wurden bereits im Fachgremium MaRisk zwischen Oktober 2021 und Juni 2022 diskutiert, daher kann die jetzige Version (Stand 11/2022) sicherlich bereits für eine Bewertung und eine Abschätzung der Handlungsnotwendigkeiten herangezogen werden.

Die aktuelle Novelle enthält mehrere Kernelemente (Übersicht Abbildung 1). Zu den wesentlichen Punkten gehört die Umsetzung der EBA-Leitlinien[2]. Dabei ist die deutsche Aufsicht einen neuen Weg gegangen. Viele Punkte der Leitlinie bestehen bereits jetzt in den MaRisk, diese werden ggf. durch Klarstellungen ergänzt, um eine Deckungsgleichheit zu erreichen. Bei gänzlich neuen Anforderungen wird auf die EBA-Leitlinien verwiesen. In der praktischen Arbeit bedeutet dies, künftig zwei Regelungstexte nebeneinander beachten zu müssen, die Sinnhaftigkeit darf zumindest angezweifelt werden. 

Abbildung 1: Übersicht 7. MaRisk-Novelle, eigene Darstellung

Zur Geschäftsmodellanalyse werden Klarstellungen eingearbeitet, die auf die Beurteilung der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und das Zusammenwirken von Kapitalplanung und Ausrichtung des Instituts abzielen. Die Bank soll zukunftsgerichtet und über einen mehrjährigen Zeitraum analysieren, ob das eigene Geschäftsmodell tragfähig ist und die Konsequenzen daraus ableiten.  [...]
Beitragsnummer: 21859

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