Donnerstag, 30. November 2023

Auslandskreditgeschäft – Risikobetrachtung aus Kunden- und Bankensicht

Wie können durch grundsätzliche Vorgaben oder Einschränkungen Prozesse effizienter und sicherer gestaltet werden?

Susanne Praß, Fachrevisorin in der Abteilung Kredit- und Vertriebsrevision, Fachprüferin Kreditgeschäft, Auslandskreditgeschäft, § 18 KWG, individuelle Risikoanalysen, Sparkasse Essen

I. Einleitung

Im internationalen Handelsgeschäft sind u. a. Akkreditive, Devisentermingeschäfte und in bestimmten Fällen auch Fremdwährungskredite sowohl für den Exporteur als auch für den Importeur von großer Bedeutung, um Zahlungen abzusichern und Währungsrisiken einzuschränken.

Trade-Finance-Geschäfte beinhalten die Übernahme von Bank- und Länderrisiken aus Liefergeschäften von Exporteuren, um für den Kunden Risiken abzusichern, die im Umfeld des ausländischen Importeurs begründet sind.

Akkreditive, Trade-Finance-Geschäfte, Devisentermingeschäfte und Fremdwährungskredite sind für den Kunden Absicherungsmöglichkeiten, bergen aber auch Risiken sowohl aus Kunden- als auch aus Bankensicht.

Nachfolgend werden diese Risiken näher erläutert und Möglichkeiten aufgezeigt, die Risiken zu steuern und zu begrenzen sowie die Prozesse effizienter und sicherer zu gestalten.

II. Akkreditive

Ein Akkreditiv ist die vertragliche Verpflichtung einer Bank, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne eine bestimmte Geldzahlung an den genannten Begünstigten zu leisten.

Der Importeur kauft Ware vom Exporteur. Damit beide Parteien abgesichert sind, wird die Abwicklung über ein Dokumentenakkreditiv vereinbart. 

Das Kreditinstitut des Importeurs eröffnet ein Akkreditiv, welches dem Exporteur garantiert, bei Vorlage der festgelegten Dokumente (die sowohl die Ware als auch den Transport inkl. Versicherung bestätigen) den Kaufpreis zu zahlen. Die Zahlungspflicht kann sofort bei Vorlage der Dokumente entstehen oder es kann ein Zahlungsziel vereinbart werden.

Der Exporteur verschickt in der vereinbarten Art und Weise (Transportart, Übernahme der Transportrisiken, ab wann, durch wen, Transportversicherung etc.) die Ware.

Hierdurch ist für den Importeur sichergestellt, dass die gekaufte Ware tatsächlich unterwegs ist. Für den Exporteur ist der Erhalt der Zahlung sichergestellt.

1. Vorteile für den Importeur [...]
Beitragsnummer: 22223

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