Dienstag, 5. September 2023

Neue ESG-Berichterstattung: Herausforderungen für kleine Institute

Deutliche Erweiterung des Anwendungsbereichs auch für kleinere Institute durch umfangreiche Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Matthias Peil, Leiter Gesamtbanksteuerung, Kreissparkasse Gelnhausen

 

I. Einleitung 

Durch die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive wird sich gleichzeitig der Kreis der zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichteten Institute wie auch der Berichtsumfang im Vergleich zum status quo deutlich erweitern. Die Verantwortung der Geschäftsleitung der Institute erhöht sich durch verpflichtende Wiedergabe nichtfinanzieller Informationen innerhalb des Lageberichts. Dazu kommen neue Anforderungen an die Digitalisierung der Berichterstattung, die bis in die Anforderungen an das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wirken. Auch wird die externe Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen durch einen Abschlussprüfer mit einer sich im Zeitablauf erhöhenden Prüfungsintensität verpflichtend.

 

II. Entwicklung der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung und Betroffenheit der Institute

1. Von der Non-financial Reporting Directive (NFRD) zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

a) Hintergrund: European Green Deal

Unter dem Stichwort European Green Deal hat sich die EU spätestens mit der Vorstellung des gleichnamigen Konzeptes im Dezember 2021 aufgemacht, erster klimaneutraler Kontinent zu werden. Beim Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft soll dabei insbesondere auch die Einhaltung ambitionierter klimapolitischer Ziele sichergestellt werden.[1] Diese umfassen zunächst eine Senkung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 sowie in einem zweiten Schritt die Reduktion auf einen Nettotreibhausgasausstoß von null bis 2050. Die Maßnahmen lassen sich in den Kontext der 2015 auf der Pariser Klimakonferenz verabredeten Ziele einordnen: demnach soll die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. Neben den genannten Klimaschutzzielen verfolgt die EU auf dem Weg zu ihrem neuen Wirtschaftsbild weiterhin die Ziele, Wachstum vom Ressourceninput abzukoppeln und dabei weder Mensch noch Natur im Stich zu lassen. Das Konzept des European Green Deals ist dabei eher als Weg statt als konkretes Maßnahmenpaket zu verstehen. 

Abgeleitete Maßnahmen: 

  • Lenkung privater Kapitalströme in grüne Investitionen und nachhaltige Geschäftsmodelle
  • Transparente, vergleichbare und verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung als zentrales Element

Einen Teilbeitrag dazu leisten bereits die Taxonomie-Verordnung, mit dem Ziel grüne Investitionen klassifizieren zu können, sowie die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (sog. NFRD).[2]

 

b) Entwicklung der Corporate Sustainability Reporting Directive [...]
Beitragsnummer: 22273

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