Donnerstag, 15. Februar 2024

Optimal vorbereitet sein für die KfW-Prüfung

Prüfung der KfW-Förderprogramme: zeitlich & technischer Ablauf • Prüfungsinhalte • Prozesse

Thomas Gerlach, Stv. Leiter Interne Revision, Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist das wesentliche Förderinstitut in Deutschland und bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für gewerbliche und private Kunden, die von Hilfen bei der Existenzgründung über Umweltprogramme bis zu wohnwirtschaftlichen Zwecken reichen. Für jedes Programm bestehen Programmrichtlinien und Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit, die durch die Hausbank zu prüfen und einzuhalten sind.

In bestimmten zeitlichen Abständen nimmt die KfW Hausbankprüfungen vor, die den gesamten Lebenszyklus des Darlehens betrachten. Die Grundlage für die Prüfung ergibt sich aus den Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite, betreffend das Verhältnis KfW-Hausbank (AB-KI).

 

Zeitlich/technischer Ablauf

Die KfW wird die Prüfung mit einem Vorlauf von ca. zwei Monaten ankündigen. Die Kollegen führen die Prüfungen vor Ort durch, teilweise wird auch online geprüft, dazu werden die notwendigen Unterlagen zu den einzelnen Fällen in das zertifizierte Cloud-System Idgard hochgeladen.

Nach Zugang der Prüfungsankündigung empfiehlt sich die Benennung von konkreten Ansprechpartnern in der Bank und eine telefonische Abstimmung mit dem Prüfungsteam, um Prüfungsinhalte und eventuelle Besonderheiten direkt zu klären.

 

Prüfungsinhalte

Die Prüfungsinhalte zu den einzelnen Förderkrediten können der Checkliste „Dokumentenanforderung für die Hausbankprüfung“ entnommen werden, die im KfW-Partnerportal zur Verfügung gestellt wird (https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Finanzierungspartner/index.jsp). Die Prüfung umfasst die acht Bausteine Förderwürdigkeitsprüfung, Risikoprüfung, Vertragsgestaltung, Abrufvoraussetzungen und Auszahlung, Mittelverwendungskontrolle, Bestandsverwaltung, Sicherheitenverwaltung sowie Schadensfallbearbeitung.

Die Prüfungsinhalte sind grundsätzlich gleichberechtigt, auf einige Aspekte wird nachstehend eingegangen. So ist in den Programm-Merkblättern der KfW durchgängig für die Prüfung der Förderwürdigkeit eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn geregelt. Teilweise sind konkrete Ereignisse als Vorhabensbeginn definiert, z. B. bei Förderprogrammen im Baubereich der Baubeginn oder das Datum des Kaufvertrags des Ersterwerbers. Das erste Finanzierungsgespräch des Kunden mit einer Hausbank kann in Teilen der Programme auch als rechtzeitige Antragstellung gewertet werden. Die Berater sollten also in jedem Fall eine nachvollziehbare Dokumentation sicherstellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sachgerechte Risikoprüfung, insbesondere bei Haftungsbeteiligungen der KfW und bei den beschleunigten Fast-Track-Entscheidungen. Es sind Positiv-Merkmale zur Kapitaldienstfähigkeit, zur 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit, zur aktuellen Liquiditätssituation und zu Abhängigkeiten im Vertrieb (Kundenkonzentrationen) zu bewerten. Dies entspricht auch den banküblichen Sorgfaltspflichten in den Instituten und ist wiederum ausreichend zu dokumentieren.

Die Risikolage des Antragstellers spielt auch bei Anwendung des risikogerechten Zinssystems eine Rolle, diese Form der Konditionierung ist bei vielen Programmen, vor allem bei der gewerblichen Klientel vorgesehen. In einer Kombination aus Bonitätsklasse (orientiert an der Ausfallwahrscheinlichkeit) und Besicherungsklasse (prozentualer besicherter Anteil) ergibt sich eine Preisklasse, aus der die Kondition des Endkreditnehmers abgeleitet wird. Die Ratingnote dürfte standardmäßig im Kreditbeschluss aufgeführt sein, ein Augenmerk ist auf die korrekte Zuordnung der Sicherheiten zu legen, um eine sachgerechte Quote der Besicherung zu ermitteln.

Förderkredite werden zweckgebunden vergeben, daher ist es nur sachlogisch, deren antragsgemäße Verwendung nachzuvollziehen. Der Dokumentation kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der sach- und zeitgerechte Mitteleinsatz kann durch Rechnungen, Aufstellungen des Kunden (die durch die Hausbank zu plausibilisieren sind), Bestätigung des Steuerberaters oder einen umfassenden Projektbericht belegt werden. Als zeitgerecht wird nach den Allgemeinen Bestimmungen eine Verwendung innerhalb von maximal drei Monaten nach Abruf angesehen[1]. Es ist jedoch die jeweilige Zusage zu prüfen, da es individuelle Abweichungen von dieser generellen Zeitvorgabe geben kann.

Im Rahmen der Prüfung der Bestandsverwaltung wird der Blick auf die ordnungsgemäße Buchung der Zins- und Tilgungsleistungen gerichtet. Daneben ist die Einhaltung von Informationspflichten der Hausbank gegenüber der KfW zu belegen. Nach den AB-KI ist das Förderinstitut unverzüglich nach Bekanntwerden über wesentliche Vorkommnisse zur Bonität des Endkreditnehmers und/oder zum Förderzweck zu informieren. Es sollte also immer eine vollständige Transparenz gegenüber der KfW gegeben sein.

Trotz aller Bonitätsprüfungen im Vorfeld einer Kreditvergabe kann ein Ausfallereignis nicht völlig ausgeschlossen werden. Die zu prüfende Stichprobe wird immer auch solche Fälle enthalten. Es ist die den Richtlinien entsprechende Kündigung darzulegen, ebenso die sachgerechte Verwertung der Sicherheiten und die korrekte Erlösverteilung. Sollte das abgewickelte Darlehen ganz oder teilweise haftungsfrei gestellt sein, ist auch die Abrechnung des KfW-Haftungsanteils darzulegen.

 

Prozesse

Neben den Einzelfällen werden auch die Prozesse zum Förderkreditgeschäft und die Kompetenzordnung betrachtet. Den Instituten ist es freigestellt, eine separate schriftlich fixierte Ordnung für Förderdarlehen zu haben oder diese als Unterpunkt im Rahmen der gesamten Kreditvergabe zu behandeln. Die Bewertung der Arbeitsanweisungen hilft den KfW-Prüfern, eventuelle Feststellungen einzuwerten und sollte als Chance gesehen werden. Die Prüfer sehen sich immer auch ein Stück weit als Berater und unterstützen die Banken in der Ausgestaltung der Prozesse. Somit ist die Hausbankprüfung insgesamt positiv zu bewerten und unterstützt die Institute im Förderkreditgeschäft.

Wir werden das Thema „KfW-Prüfung“ im Laufe des Jahres noch ausführlich im IKS-Praktiker darstellen.

 

PRAXISTIPPS

  • Beachten Sie im Förderkreditgeschäft eine sachgerechte und vollständige Dokumentation der relevanten Punkte, also z.B. Zeitpunkt der Antragstellung, Mittelverwendung usw.
  • Schaffen Sie eine ausreichende Kompetenz in den relevanten Vertriebs- und Sachbearbeitungsbereichen in Ihrem Haus.
  • Nutzen Sie die Prüfung als positiven Ansatz, um durch Kommunikation mit dem Prüferteam Verbesserungspotenzial zu identifizieren.

 

 

 



[1] AB EKN 14 (1) bzw. AB KI 15 (1)


Beitragsnummer: 22409

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