Dr. Norbert Baumstark, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Grundsatzabteilung, MaRisk, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.
I. Einleitung
Der neue BTO 3 zu Immobiliengeschäften ist eine Neuerung und trat damit zum 01.01.2024 in Kraft.[1] Die Umsetzung eines vollständig neuen BTO führt nicht nur zu vielen offenen Fragen, sondern auch zu Gestaltungsideen, die näher zu beleuchten sind. Der Beitrag versteht sich auch als Fortsetzung des Beitrags „Neue Anforderungen an Immobiliengeschäfte nach BTO 3“ vom 22.08.2023. Während der Beitrag aus 2023 die Vorgaben im Vorfeld untersucht, will dieser Beitrag Gestaltungsüberlegungen auf Zulässigkeit analysieren sowie weitere im vorangegangenen Beitrag nicht aufgenommene Fragen beantworten. [...]
Beitragsnummer: 22423
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