Anforderungen an Vertriebsbeauftragte: ToDo‘s und Prüfungserkenntnisse

Überblick: Aufsichtsrechliche Vorgaben zur Sachkunde & Tätigkeitsfelder des VBs • Abgrenzung zur Product-Governance • Best Practice-Tipps & Erkenntnisse aus Prüfungen

Zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist zunächst die konkrete Steuerung des Wertpapier- und Depotgeschäftes in der Anlageberatung durch die Geschäftsleitung und die von ihr mit den internen Kompetenzen ausgestatteten Vertriebsbeauftragten (§ 87 Abs. 4 WpHG) zu analysieren und zu dokumentieren. Ob eine Vertriebsvorgabe und/oder ihre operative Umsetzung durch Vertriebsbeauftragte und Anlageberater (Ausgestaltung, Umsetzung, Überwachung) aufsichtsrechtlich zu beanstanden ist, hängt davon ab, ob sie für sich betrachtet oder im Gesamtzusammenhang der absatzfördernden Maßnahmen des Instituts Kundeninteressen beeinträchtigt und mithin ein Interessenkonflikt im Sinne des WpHG vorliegt. 

Bereits in 2013 beantwortete die Bafin die Frage „Wer ist Bereits typischerweise Vertriebsbeauftragter in einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen?“ u.a. wie folgt:

„Sofern ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Anlageberatung erbringt, ist jeder Geschäftsleiter und Mitarbeiter, der für den Vertrieb von Finanzinstrumenten aufgrund erteilter Kompetenz Vertriebsvorgaben macht oder diese durch Weitergabe, Weisungen, Konkretisierung oder Überwachungen zumindest fördert, Vertriebsbeauftragter. Dabei ist je nach Organisationsstruktur möglich, dass einzelne oder auch mehrere Vertriebsbeauftragte gemeinsam als entscheidungsbefugtes Gremium oder hierarchisch abgestuft Vertriebsvorgaben machen, konkretisieren, in Weisungen an nachgeordnete Einheiten / Personen umsetzen und die Befolgung der Vertriebsvorgaben überwachen. Zum Kreis der Vertriebsbeauftragten zählen beispielsweise Mitglieder von Leitungsorganen (einschließlich Geschäftsleitung) des Wertpapierdienstleistungsunternehmens oder Filialleiter.

Somit sind Vertriebsbeauftragte nach § 87 Abs. 4 WpHG solche Mitarbeiter, die mit der Ausgestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvorgaben per zugeordneter Kompetenz betraut sind. Wenn Ihnen die wichtige Aufgabe übertragen worden ist, sollten Sie Ihre Pflichten kennen, um Mängel bzw. Prüfungsfeststellungen vermeiden zu können.

Seminarnummer: SE2406054 / 240654
Interessant für die Bereiche: Revision, Bankrecht

Themen u.a.:

  • Gesetzliche Pflichten aus § 87 Abs. 4 S. 1 i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 3 Ziff. 3 WpHG i.V.m. § 2 WpHGMaAnzV
    • Anforderung an der Sachkunde und Zuverlässigkeit gemäß der WpHGMaAnzV
    • Anforderung an der kontinuierliche Sachkunde
  • Überblick zu den inhaltliche Anforderungen zur fachlichen Sachkunde des Vertriebsbeauftragten
    • Kenntnis der gesetzlichen und aufsichtsrechtliche (neuen) Anforderungen
    • Sachkunde des Anlageberaters
    • Kenntnis zu First-Level-Kontrolle
    • Durchführung von risikoorientierte Kontrollen und Dokumentation
  • Überblick über die Aufgaben des Vertriebsbeauftragten nach BT 8 MaComp
    • Vergütung der Anlageberater
    • Vertriebsvorgaben
    • Interessenskonflikte
  • Rolle des Vertriebsbeauftragte bei der Product-Governance am Beispiel der Produktfreigabe im Vertrieb
  • Prüfungsschwerpunkte der Verbände
  • Erfahrungen aus Kontroll- und/ oder Feststellungen & mögliche Konsequenzen
    • Aktuelle Feststellungen
    • Feststellung-Quantifizierung
    • Vorort-Kontrollen der BaFin

10:00 - 13:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

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19.06.2024
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Online
399,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Lukas Zimpfer
Verbandsprüfer und Mitglied der Facharbeitsgruppe WpHG/Depot Prüfungsaußendienst
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.


Daniela Michel
WpHG-Compliance-Beauftragte
Otto M. Schröder Bank AG


Termin

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