Haftungsrisiken für Compliance-Beauftragte effektiv minimieren

OWiG & StGB - Strategien zur Abwehr persönlicher Risiken (z.B. Bußgeldern für Compliance-Beauftragte) • aktuelle Fälle, Haftungsfallen • Verhalten im Worst Case Szenario

Welche Konsequenzen hat aktives Handeln, und welche Risiken birgt Untätigkeit? Durch klar definierten gesetzliche Pflichten können Rückschlüsse gezogen werden, welche strafrechtlichen Konsequenzen und Ordnungswidrigkeiten auf Führungskräfte zukommen können.

Wie lässt sich die interne Organisation folglich so gestalten, dass Compliance-Beauftragte außerhalb des Risikobereichs bleiben? Die Antwort liegt in der sorgfältigen Definition arbeitsvertraglicher Pflichten. Dieses Seminar bietet Ihnen eine fundierte Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Anhand konkreter Beispiele erörtern wir Strafbarkeits- und Bußgeldrisiken und zeigen auf, wie Sie den Pflichtenkreis optimal ausgestalten, um Haftungsrisiken effektiv zu minimieren.

Seminarnummer: SE2404048 / 240448
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Compliance

Haftungsrisiken für Compliance-Beauftragte

  • Überblick über die Rolle des Compliance-Beauftragten und potenzielle Risiken - Compliance-Beauftragter gemäß MaRisk AT 4.4.2 vs. Geldwäschebeauftragte
  • Rechtliche Grundlagen nach OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) und StGB (Strafgesetzbuch) - Abgrenzung: Aktives Tun vs. Unterlassen
  • Grenzen der Verantwortung und Haftung im Berufsbild.


OWiG und StGB im Hinblick auf Compliance-Funktionen

  • Szenarien, in denen Compliance-Beauftragte haftbar gemacht werden können.
  • Unterschiede zwischen unternehmerischer und persönlicher Haftung


Strategien zur Risikominimierung

  • Dokumentations- und Reportingpflichten als Absicherung gegen Haftungsansprüche.
  • Best Practices für den Umgang mit internen Untersuchungen und Audits


Vorbereitung und Verhalten bei Ermittlung wegen Compliance-Verstößen

  • Kommunikation mit Behörden und internen Stakeholdern im Krisenfall.
  • Kooperation mit Rechtsbeistand und Umgang mit rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Rechtsschutz und Versicherungslösungen

10:00 - 11:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

24.04.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Marc Stränger
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Klaus Weidner
Compliance-Beauftragter
National-Bank AG

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