Die Anforderungen an die Interne Revision steigen stetig, nicht zuletzt aufgrund neuer MaRisk-Novellen und der vermehrten Fokussierung der Aufsicht auf Sonderprüfungen nach §44 KWG. In diesem Kontext bieten wir ein spezielles Seminar für Prüfungen im Bereich des Bestandsgeschäfts im Kreditbereich an. Sie erhalten vertiefte Einblicke in die rechtliche Durchsetzbarkeit von Darlehens- und Sicherheitenverträgen, einschließlich der Kreditnehmerbezeichnung, Zeichnungsberechtigungen, Besonderheiten bei Mitverpflichtung und Drittsicherheiten sowie der Prüfung von Vertragsklauseln und deren Einhaltung. Zusätzlich wird das Förderkreditgeschäft beleuchtet, von den grundlegenden Richtlinien und Bedingungen für die Mittelvergabe bis hin zur Überwachung der korrekten Mittelverwendung. Dieses Seminar vermittelt nicht nur notwendige rechtliche Grundlagen, sondern auch praxisnahe Prüfungsansätze, veranschaulicht durch konkrete Beispiele.
Seminarnummer: SE2410042 / 241042
Interessant für die Bereiche: Revision, Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.