Die Umsetzung der neuen EBA-Leitlinien über Sanierungsplanindikatoren und zur Gesamtsanierungskapazität in nationales Recht führen zu Herausforderungen und Entlastungen für (LSI-) Institute. Neben der Aufnahme neuer Indikatoren (u.a. MREL, Liquiditätspositionen) in den Sanierungsplan sind u.a. veränderte Vorgaben für Eskalationsprozesse an Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörde sowie zur Kalibrierung der Schwellenwerte von Indikatoren zu beachten. Bei der Sanierungsplanung führt die Möglichkeit zur Reduzierung der Anzahl der Belastungsszenarien bei LSI-Instituten zur Entlastung. Daneben nimmt die EU-Kommission die Abwicklungsplanung von kleinen und mittelgroßen Banken ins Visier. Insbesondere LSI-Institute mit hoher regionaler Bedeutung könnten verstärkt betroffen sein – mit den damit verbundenen administrativen und finanziellen Aufwänden.
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16.05.2024
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